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Prüfung von Krananlagen

Kran

Die DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ besagt, dass Krananlagen auf Ihren ordnungsgemäßen Zustand hin geprüft werden. Dabei sind die für die Anlage geltenden elektrotechnischen Regeln zu beachten. Diese sind für Krane in der DIN VDE 0105-100 „Betrieb von elektrischen Anlagen“ beschrieben.

Die Prüfung besteht dabei aus den 3 Grundsätzen:

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