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Prüfung von Kranken- und Pflegebetten
Pflegebetten zählen zu Medizinprodukten, unabhängig von Alter und Zustand des Bettes. Medizinprodukte unterliegen den Anforderungen des Medizinproduktegesetzes (MPG) und müssen die gesetzlichen Anforderungen zur Sicherheit und Wirksamkeit einhalten. Elektrisch betriebene Pflegebetten gelten außerdem als elektrische Betriebsmittel, wodurch auch die Regelungen der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) sowie der berufsgenossenschaftlichen Vorschrift DGUV V3 (Elektrische Anlagen und Betriebsmittel) beachtet werden müssen.
Was wird alles geprüft?
- Kontrolle auf sichtbare Beschädigungen, Verschleißerscheinungen, Pflegezustand, Vorhandensein der Prüfplakette
- außerdem Überprüfung von Kabelisolierungen, Kabelführung, Seitengitter, Netzstecker, Hydraulik, Auflagen, Sicherungen
- Ableitströme, Schutzleiter, Isolationswiderstand;
- Prüfung von Bremsen, Steuerung, Verstelleinrichtungen, Endabschaltung, Verstellbarkeit/Einrastender Seitengitter
Dokumentation:
- Schriftliches Festhalten von Messverfahren, Ergebnissen und Datum der Prüfung
- Seriennummer des Pflegebettes, Name des Prüfers, Stempel und Unterschrift
- Versehen des Pflegebettes mit Prüfplakette, gibt den nächsten Prüftermin an
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