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Prüfung von Kranken- und Pflegebetten

MTS Bett

Pflegebetten zählen zu Medizinprodukten, unabhängig von Alter und Zustand des Bettes. Medizinprodukte unterliegen den Anforderungen des Medizinproduktegesetzes (MPG) und müssen die gesetzlichen Anforderungen zur Sicherheit und Wirksamkeit einhalten. Elektrisch betriebene Pflegebetten gelten außerdem als elektrische Betriebsmittel, wodurch auch die Regelungen der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) sowie der berufsgenossenschaftlichen Vorschrift DGUV V3 (Elektrische Anlagen und Betriebsmittel) beachtet werden müssen.

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