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Ortsfeste Anlagen nach DGUV Vorschrift 3 und 4 DIN VDE 0105-100
Stationäre Anlagen sind Anlagen, die mit ihrer Umgebung fest verbunden sind, z. B. Installationen in Gebäuden, Baustellenwagen, Containern und auf Fahrzeugen. Nicht stationäre Anlagen Sie sind dadurch gekennzeichnet, dass sie entsprechend ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch nach dem Einsatz wieder abgebaut (zerlegt) und an einem neuen Bestimmungsort wieder aufgebaut (zusammengeschaltet) werden. Hierzu gehören z. B. Anlagen auf Bau- und Montagestellen, fliegende Bauten.
Sichtprüfung:
- Ist der Schutz gegen direktes Berühren aktiver Teile noch vorhanden?
- Entsprechen die Maßnahmen zum Schutz bei indirektem Berühren noch den Errichtungsnormen?
- Sind die Überspannungs- und Überstromschutzeinrichtungen vorhanden, richtig eingestellt oder bestückt?
- Sind die Überstromschutzeinrichtungen dem Leiterquerschnitt entsprechend bemessen und bestückt?
- Sind die Schaltpläne, Beschriftungen der Stromkreise, Betriebsanleitungen vorhanden und zutreffend?
- Sind Einrichtungen zur Unfallverhütung und Brandbekämpfung vorhanden?
- Sind z.B.Schutzvorrichtungen, Feuerlöscher Sicherheitskennzeichen vorhanden und entsprechen diese in Anzahl, Auswahl sowie Erhaltungszustand den Anforderungen?
- Ist der Zustand von Erdungsanlagen nach DIN VDE 0141 gegeben?
Messen:
- Nennwerte (Spannung, Strom)
- Schleifenimpedanz und Abschaltstrom
- Erdungswiderstand
- RCD-Prüfung (Fehlerspannung, Nennfehlerstrom)
- Isolationswiderstand
- Durchgängigkeit und Widerstand des Schutz- und Potentialausgleichsleiters
- Drehfeld
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