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Türen und Tore nach DGUV 208-022

MTS Rolltor

Prüfen von Türen und Toren in Gebäuden und auf dem Betriebsgelände sowie in vergleichbaren betrieblichen Einrichtungen, die sich auf dem Gelände eines Betriebes oder einer Baustelle befinden und zu denen Beschäftigte im Rahmen ihrer Arbeit Zugang haben. Sie gilt nicht für Türen und Tore von maschinellen Anlagen (z. B. Aufzugsanlagen) und nicht für provisorische Türen und Tore auf Baustellen. Die Prüfungen beziehen sich auf die Funktionssicherheit der Tür- und Torsysteme, um Gefährdungen von Personen und Sachen zu vermeiden. Geprüft wird die Vollständigkeit des Tür- und Torsystems sowie das Zusammenwirken der Komponenten.

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