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Leitern und Tritte nach BGI 694

Diese Prüfung wendet sich hauptsächlich an Unternehmer, die tragbare Leitern und Tritte für ihre Beschäftigten bereitstellen oder selbst benutzen. Sie gibt Hinweise zu den Regelungen des Arbeitschutzgesetz (ArbSchG), der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Regelungen der Unfallversicherungsträger und einschlägigen Normen, die beim Bereitstellen und Benutzen von Leitern und Tritten zu berücksichtigen sind. Der Umgang mit Leitern und Tritten schließt die Bereitstellung sowie deren sichere Benutzung ein.
Bei der Prüfung werden auf folgende Punkte geachtet:
- Verschleiß
- Verformung und Zerstörung von Bauteilen
- fehlende Bauteile
- ordnungsgemäße Funktion der Verbindungselemente (z.B. Gelenke bei einteiligen Mehrzweckleitern)
- Erstellung und Anbringung neuer Prüfplakette
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